Privathaftpflicht, geliehene Sachen

Zahlt die Privathaftpflicht Versicherung auch Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen ?

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Grundsätzlich unterliegen geliehene Sachen nicht dem Versicherungsschutz der Privathaftpflicht, doch keine Regel ohne Ausnahme. Es hängt in diesem Falle stark vom Vertrag ab, denn es gibt inzwischen durchaus Versicherungsgesellschaften, die auch Schäden an geliehenen Sachen sowie in Feriendomizilen regulieren.

Wie schnell ist der Kaffee über das vom Freund geborgte Notebook gekippt, beim Umzug von Nachbarn das Porzellan zerschlagen oder die Mikrowelle in der Ferienwohnung von den lieben Kleinen zerstört, weil sie unbedingt die schönen Funken sehen möchten, die sich bei Metall in der Mikrowelle bilden.

Die Begründung, mit der viele Versicherungen die Schadensregulierung verweigern, ist so einfach wie auch durch das Gesetz geschützt. Dieses besagt, dass freiwillige, unentgeltliche Helfer grundsätzlich nicht zur Begleichung der von ihnen verursachten Schäden herangezogen werden können.

Daraus leiten die Versicherungsgesellschaften ab, dass ein Helfer, der vor dem Gesetz nicht haftet, auch keine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann. Es lohnt auf jeden Fall ein Blick in die Police, inwieweit die Versicherungsgesellschaft für die sogenannten Gefälligkeitshandlungen aufkommt und ob sie Schäden an Inventar in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus sowohl im Inland als auch im Ausland übernimmt.

Privathaftpflicht Häufig gestellte Fragen

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