Mit Hilfe der Privathaftpflicht wird eine Privatperson gegen Schadenersatzansprüche umfangreich geschützt, welche ansonsten mit eigenen finanziellen Mitteln getragen werden müssten. Auch wenn viele Menschen glauben, dass sie sich sehr vorsichtig bewegen und niemandem einen Schaden zufügen, so können kleine Missgeschicke doch schneller geschehen als gedacht. Wird beispielsweise bei sportlichen Aktivitäten eine andere Person unbeabsichtigt verletzt, so kann dies einen großen finanziellen Schaden verursachen, und zwar durch Behandlungs- oder Genesungskosten.
Neben Personenschäden deckt die Privathaftpflicht allerdings auch Sachschäden. Hierzu gehören sowohl die Beschädigung als auch die Vernichtung von Sachen und Vermögen, welche nicht in eine andere Gruppe eingeordnet werden können. Stößt der Versicherungsnehmer beispielsweise eine teure Vase bei Freunden um oder verursacht einen Schaden an einer gemieteten Wohnung, so übernimmt die jeweilige Versicherungsgesellschaft den entstandenen Schaden und dem Versicherten entstehen keinerlei Zusatzkosten.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind jedoch Schäden, welche vorsätzlich verursacht wurden. Gleiches gilt bei Schäden, welche der Versicherungsnehmer seinem eigenen Hab und Gut zuführt. Dies bedeutet, lässt der Versicherungsnehmer sein iPhone versehentlich fallen, dann übernimmt die Privathaftpflicht diesen Schaden nicht, denn die Versicherung kommt nur für Schäden auf, welche durch den Versicherten bei Dritten verursacht wurden. Um das eigene Besitztum zu schützen, kann der Versicherungsnehmer zum Beispiel eine Hausratversicherung abschließen.
Zusammengefasst muss also festgestellt werden, dass die Privathaftpflicht den Schaden übernimmt, welchen der Versicherte an einem fremden iPhone verursacht hat. Das eigene iPhone kann der Besitzer hingegen mit einer speziellen Versicherung gesondert versichern lassen, welche dann unter anderem Sturz- und Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden, Beschädigung durch Dritte, Überspannung, Bedienungsfehler und Brandschäden übernimmt. Hierbei kommt es jedoch auf die individuellen Leistungen der Versicherungsgesellschaften an.
Privathaftpflicht für
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